Öffnung meiner geteilten Rechnung auch für meine(n) Mitbewohner oder andere Personen

Situation: Sie haben bereits ein Split-Billing-Konto auf der Wattify-Plattform. Konkret hat Ihr Arbeitgeber eine Vereinbarung mit Wattify getroffen, wonach die mit Ihren Kollegen zusammengefassten Ladevorgänge dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden und Sie von uns über eine Erstattungsrechnung bezahlt werden.

Angenommen, Sie möchten, dass auch Ihr Partner oder andere Personen an Ihrer Ladestation laden. Ist das möglich?

Ja, allerdings gibt es zwei Situationen.

1) Ihr Partner oder Mitbewohner arbeitet für einen anderen Arbeitgeber, der nichts mit Ihrem direkten Arbeitgeber zu tun hat, und ist bereit, ein direkter Kunde von Wattify zu werden.

Konkret sollte dann wenig oder gar nichts mit Ihren Einrichtungen passieren. Der Arbeitgeber Ihres Partners schickt uns seine Rechnungsdaten über support@wattify.be, wo wir ein Kundenkonto auf den Namen des Arbeitgebers anlegen. Nach der Freischaltung des Kontos können sie dem Portal dann Kundenkarten hinzufügen. Diese Ladekarten können automatisch an Ihrer bestehenden Ladestation aufladen. Die mit der neu angelegten Ladekarte durchgeführten Ladevorgänge sind nur für den Arbeitgeber des Partners und für Sie selbst als Split-Billing-Konto sichtbar. Wattify rechnet diese separat pro Arbeitgeber ab und diese Ladevorgänge werden zu den gleichen Konditionen auf das im Split-Billing-Konto eingetragene Konto gezahlt.

2) Ihr Partner oder Mitbewohner arbeitet für einen anderen Arbeitgeber, der nichts mit Ihrem direkten Arbeitgeber zu tun hat, und ist NICHT bereit, ein direkter Kunde von Wattify zu werden.

In diesem Fall besteht die einzige Möglichkeit darin, Ihre Ladestation halb-öffentlich zu platzieren. Dabei werden dann an Ihrer Ladestation "öffentliche" Ladekarten akzeptiert. Angenommen, Ihr Partner hat eine Shell- oder Total- oder eine andere Ladekarte, dann funktioniert diese auch an Ihrer Ladestation, so als ob Sie an einer öffentlichen Ladestation laden würden. In diesem Fall rechnet Wattify mit dem Emittenten der Ladekarte ab, der wiederum mit dem Arbeitgeber der betreffenden Ladekarte abrechnet. Wattify rechnet mit beiden Parteien genau den gleichen Preis ab, aber der Kartenaussteller hat möglicherweise andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und nimmt auch bei diesen Sitzungen eine Marge ein.

Was muss dafür getan werden? Wir müssen Ihre Ladestation halb-öffentlich machen. Dazu sind einige interne Prüfungen erforderlich, bevor wir Ihre Ladestation veröffentlichen. Schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie dies wünschen, und wir werden dies so schnell wie möglich tun.

Zusätzlicher Hinweis hierzu. Wir sind verpflichtet, Ihre Stromzapfsäule zu "veröffentlichen". Das bedeutet, dass wir sie an alle Kreditkartenunternehmen weitergeben, mit denen wir eine Vereinbarung haben, allerdings mit dem Hinweis, dass sie nicht in deren Apps usw. veröffentlicht werden darf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht jeder Kartenaussteller alle diese Informationen korrekt verarbeitet. Wenn Sie dies bemerken und nicht möchten, dass Ihre Daten in den Apps von Drittanbietern sichtbar sind, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Kreditkartenaussteller. Bitte beachten Sie, dass Wattify keine Anpassungen an Apps von Drittanbietern vornehmen kann.

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