Artikel 1: Definitionen
In diesen Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
A. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen bzw. der Lieferung von Sachen beauftragt hat.
B. Auftragnehmer: Wattify BV
Artikel 2: Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für den Abschluss, den Inhalt und die Ausführung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge.
2. Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Lieferbedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.
3. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis auszuführen.
4. Diese Bemühungsverpflichtung garantiert nicht, dass das beabsichtigte Ergebnis erreicht wird.
Artikel 3: Kostenvoranschläge, Angebote
1. Die bloße Vorlage eines Kostenvoranschlags, eines Budgets, einer Vorkalkulation oder einer ähnlichen Mitteilung, ob als Angebot bezeichnet oder nicht, verpflichtet den Auftragnehmer nicht, einen Vertrag mit dem Auftraggeber zu schließen.
2. Angebote des Auftragnehmers sind immer unverbindlich und können nur ohne Abweichungen angenommen werden. Ein Angebot gilt in jedem Fall als abgelehnt, wenn es nicht innerhalb eines Monats angenommen wird.
Artikel 4: Annullierung
Wenn der Auftraggeber einen Vertrag kündigt, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden umfasst die vom Auftragnehmer erlittenen Verluste und Gewinneinbußen sowie in jedem Fall die vom Auftragnehmer bereits in der Vorbereitung aufgewendeten Kosten, unter anderem für reservierte Kapazitäten, eingekaufte Materialien und in Auftrag gegebene Dienstleistungen. Dieser Schaden wird auf mindestens 35 % des Angebotspreises festgesetzt.
Artikel 5: Preise
1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und anderer staatlicherseits erhobener Abgaben.
2. Der vom Auftragnehmer angegebene Preis für die von ihm erbrachte Leistung gilt ausschließlich für die Leistung gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.
3. Bei kombinierten Angeboten besteht keine Verpflichtung, einen Teil der Gesamtleistung zu dem für diesen Teil im Angebot genannten Betrag oder zu einem anteiligen Teil des für die Gesamtleistung genannten Preises auszuführen.
Artikel 6: Honorar- oder Preisänderungen
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das vereinbarte Honorar oder den Preis zu erhöhen, wenn nach dem Abschluss des Vertrags einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten: eine Erhöhung der Kosten für die zur Ausführung des Vertrags erforderlichen Leistungen, eine Erhöhung der Transportkosten, der Löhne, der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der Kosten im Zusammenhang mit anderen Arbeitsbedingungen, die Einführung neuer und die Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben, unter anderem für Energie, oder eine wesentliche Änderung der Wechselkurse oder allgemein Umstände, die mit den oben genannten vergleichbar sind.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das vereinbarte Honorar oder den Preis zu erhöhen oder verpflichtet, das Honorar oder den Preis zu senken, wenn der Auftraggeber Änderungen an den ursprünglich vereinbarten Spezifikationen vornimmt. Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Zumutbaren an diesen Änderungen mitwirken, wenn der Inhalt der von ihm zu erbringenden Leistung nicht wesentlich von der ursprünglich vereinbarten Leistung abweicht.
Artikel 7: Zahlungsfrist
1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber den Preis und die anderen aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, ohne dass er sich auf einen Rabatt, eine Verrechnung oder einen Aufschub berufen kann.
2. Bei verspäteter Zahlung ist der Auftraggeber in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung durch den Auftragnehmer erforderlich ist.
3. Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung für den/die vom Auftragnehmer auszuführenden Auftrag/Aufträge innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Zahlungsfrist zu verlangen.
4. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels zahlt, schuldet er wegen des Verzugs bei der Zahlung des von ihm geschuldeten Betrags Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab dem Rechnungsdatum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jeden Monat oder Teil eines solchen Monats, in dem der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nachgekommen ist, ein Zwölftel dieser Zinsen zu berechnen.
5. Unbeschadet der im vorigen Absatz genannten Zinsen hat der Auftragnehmer im Falle des Zahlungsverzugs Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz für u.a. die Beeinträchtigung seiner Finanzverwaltung in Höhe von 10 % mit einem Mindestbetrag von € 250,00 des unbezahlten Betrags, auch ohne vorherige Inverzugsetzung.
6. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels zahlt, können Aufträge und/oder Lieferungen im Anschluss an die unbezahlte Rechnung, ungeachtet jeglicher vertraglicher Verpflichtung, vom Auftragnehmer ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne jegliche Möglichkeit der Entschädigung des Auftraggebers annulliert werden.
Artikel 8: Inhalt und Änderung des Vertrages
Der Auftraggeber trägt das Risiko von Missverständnissen in Bezug auf den Inhalt und die Ausführung des Vertrages, wenn diese durch Spezifikationen oder andere Mitteilungen verursacht werden, die der Auftragnehmer nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erhalten hat, sei es mündlich oder durch eine vom Auftraggeber zu diesem Zweck benannte Person oder durch technische Mittel wie Telefon, Fax und ähnliche Übertragungsmedien.
Artikel 9: Urheberrechte usw.
1. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer, dass die Ausführung des Vertrages und insbesondere die Vervielfältigung oder Veröffentlichung der vom Auftraggeber erhaltenen Sachen wie Kopien, Schriftsätze, Modelle, Zeichnungen, fotografische Aufnahmen, Lithografien, Filme, Datenträger, Computersoftware, Dateien usw. keine Rechte verletzen, die Dritte aufgrund des Urheberrechtsgesetzes 1912 oder anderer nationaler, supranationaler oder internationaler Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes oder des Gesetzes über unerlaubte Handlungen geltend machen können. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer gerichtlich und außergerichtlich von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der vorgenannten Gesetze oder Vorschriften geltend machen können.
2. Wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der von Dritten geltend gemachten Rechte im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels entstehen oder bestehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Erfüllung des Vertrags so lange auszusetzen, bis gerichtlich unwiderruflich festgestellt ist, dass der Auftragnehmer diese Rechte durch die Erfüllung des Vertrags nicht verletzt. Danach hat der Auftragnehmer den Vertrag noch innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Auftragnehmer immer derjenige, dem das Urheberrecht an den von ihm bei der Ausführung des Vertrags erstellten Werken, wie Datenträgern, Computersoftware, Dateien, zusteht, auch wenn das betreffende Werk im Angebot oder auf der Rechnung als gesonderter Posten aufgeführt ist.
4. Nach der Ausführung des Vertrags durch den Auftragnehmer erwirbt der Auftraggeber das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der durch den Vertrag entstandenen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes1912. Das vorgenannte Nutzungsrecht ist auf das Recht zur normalen Nutzung der gelieferten Sachen beschränkt.
Artikel 10: Höhere Gewalt
1. Versäumnisse des Auftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages können ihm nicht angelastet werden, wenn sie weder auf sein Verschulden zurückzuführen sind, noch aufgrund des Gesetzes, des Vertrages oder allgemein anerkannter Normen zu seinen Lasten gehen.
2. Versäumnisse des Auftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages infolge von Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Überschwemmungen, Stilllegung der Schifffahrt, anderen Verkehrsbehinderungen, Stagnation oder Einschränkung oder Einstellung der Versorgung durch öffentliche Versorgungsbetriebe, Mangel an Kohle, Gas, Erdölprodukten oder anderen Mitteln zur Energieerzeugung, Brand, Maschinenbruch und anderen Unfällen Streiks, Aussperrungen, gewerkschaftliche Maßnahmen, Ausfuhrbeschränkungen, sonstige behördliche Maßnahmen, Nichtlieferung notwendiger Materialien und Halbfabrikate durch Dritte, vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen und andere ähnliche Umstände sind dem Auftragnehmer nicht zuzurechnen und berechtigen den Auftraggeber nicht, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatz zu verlangen.
Artikel 11: Haftung
1. Die Haftung des Auftragnehmers aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ist auf einen Betrag begrenzt, der nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit in einem angemessenen Verhältnis zum vereinbarten Preis steht.
2. Wenn der Auftragnehmer von einem Dritten für einen Schaden haftbar gemacht wird, für den er aufgrund des Vertrags mit dem Auftraggeber oder dieser Lieferbedingungen nicht haftbar ist, wird der Auftraggeber ihn diesbezüglich vollständig entschädigen und dem Auftragnehmer alles erstatten, was er dem Dritten zu zahlen hat.
Artikel 12: Erweiterungen
Jede Sache oder Dienstleistung, die auf der Rechnung mit einem Anfangs- und/oder Enddatum oder einer Frist versehen ist, wird automatisch und stillschweigend um dieselbe Frist verlängert, für die sie ursprünglich in Rechnung gestellt wurde, es sei denn, dass eine der Parteien mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der Frist eine schriftliche Mitteilung versendet, in der sie ihren Willen zum Ausdruck bringt, die bestimmte Rechnungsposition nicht zu verlängern.
Artikel 13: Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer oder aus weiteren zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ergeben können, werden ausschließlich von dem für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständigen Gericht entschieden.
Artikel 14: Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegt dem belgischen Recht.