Wie Sie mit Wattify Split-Billing auf der Grundlage der tatsächlichen Tarife abrechnen
Mit einem Split-Billing-Konto in Wattify können Sie die Auszahlungen für Ihre Mitarbeiter ganz einfach auf der Grundlage der CREG-Sätze berechnen und vornehmen lassen.
Diese basieren jedoch auf einem Durchschnitt bestimmter Regionen und/oder Länderdurchschnitte. Unten sehen Sie zum Beispiel eine Übersicht nach Region und den belgischen Durchschnitt, jeweils für einen digitalen und einen analogen Zähler.
Kürzlich hat der FÖD Finanzen noch einmal betont, dass die Erstattung von Ladevorgängen im Rahmen des Energievertrags des Arbeitnehmers in Höhe der tatsächlichen Kosten erfolgen muss, die dem Arbeitnehmer entstehen. Dazu könnte man sagen, dass, wenn man die tatsächlichen Kosten zusammenrechnet, dies auch die tatsächlichen Kosten sind, wenn man alle Arbeitnehmer im Land zusammenrechnet. Allerdings werden sie davon genauso profitieren wie sie darunter leiden werden.
Es gibt mehrere Akteure auf dem Markt, die wahnsinnig teure Lösungen dafür haben, wie z. B. das Anbieten von separaten digitalen Zählern, was praktisch völlig undurchführbar und auch nicht wünschenswert ist, oder dass z. B. ein Ehepaar, das beide einen Dienstwagen bei einem anderen Arbeitgeber hat, insgesamt drei Stromzähler im Haus haben müsste, was eigentlich absurd ist.
Eigentlich kann man es viel einfacher halten. Wenn der Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr seine Energieabrechnung von seinem Energieversorger bekommt, kann man dort ganz einfach die durchschnittlichen Kosten pro kWh berechnen. Darin ist dann auch gleich eine eventuelle Kapazitätsgebühr berücksichtigt, die der Arbeitnehmer mit einer Ladestation zweifellos spüren wird. Eine Energierechnung enthält jedoch eine ganze Reihe von verbrauchsunabhängigen Fixkosten, was bedeutet, dass diese Fixkosten pro kWh umso höher sind, je mehr Sie verbrauchen.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, im Backoffice "Abrechnungen" hinzuzufügen. Diese finden Sie im Menü Fakturierung -> Abrechnungen.
Der Bildschirm gibt Ihnen einen Überblick über die von Ihnen bereits erstellten Abrechnungen.
Um eine neue Abrechnung hinzuzufügen, benötigen Sie die Abrechnung Ihres Mitarbeiters. Eine solche Abrechnung sieht bei jedem Energielieferanten anders aus, aber Sie finden dort zweifellos das Anfangs- und Enddatum sowie den Gesamtpreis für den Zeitraum (ohne die einzelnen Abschlagszahlungen) und die insgesamt verbrauchte Energie. Teilen Sie diesen Gesamtpreis durch die verbrauchte Gesamtenergie und Sie erhalten den tatsächlichen Preis pro kWh für den betreffenden Zeitraum. Achten Sie darauf, dass Sie den Preis einschließlich 6 % Mehrwertsteuer nehmen, wie es bei privaten Energieverträgen üblich ist.
Sie benötigen also ein Startdatum, ein Enddatum und einen Einheitspreis. Geben Sie diese 3 Daten zusammen mit dem ausgewählten Mitarbeiter ein und klicken Sie auf "Abrechnungsvorschau". Zum Beispiel:
Sie sehen zunächst eine Vorschau, wie die neue Abrechnung für den gewählten Zeitraum aussieht. Dort sehen Sie auch sofort den ursprünglichen Stückpreis, der zum Zeitpunkt der Auszahlung verwendet wurde. Wenn der Durchschnittspreis für diesen Zeitraum höher ist als der bereits ausgezahlte Betrag, steht am Ende ein größerer Betrag. Dieser Betrag muss noch an den Arbeitnehmer angepasst werden. Wenn zu viel gezahlt wurde, wird dies ebenfalls in der Übersicht angezeigt. Wenn Sie die Abrechnung abschließen, indem Sie auf die Schaltfläche Abrechnung erstellen klicken, werden sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer benachrichtigt. Sie können die Bescheinigung auch als PDF speichern.
Nachdem Sie diese Bescheinigung erstellt haben, erhält sie den Status "Entwurf". Nachdem Sie ihn über die Schaltfläche oben rechts bestätigt haben, können diese Abrechnungen nicht mehr geändert oder neu berechnet werden. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber erhalten außerdem eine PDF-Bestätigung per E-Mail.
HINWEIS: Diese Abrechnung ist unverbindlich. Wattify wird dafür keine zusätzlichen Rechnungen erstellen. Je nachdem, wie der Arbeitgeber diese Arbeitsweise in seine Autopolitik einbindet, kann dies in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen geschehen. Wattify muss dafür keine Details über die Stromrechnung des Arbeitnehmers einsehen. Dies würde gegen die GDPR-Gesetzgebung verstoßen und ist daher eine reine Angelegenheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.