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Der CREG-Tarif beim Laden zu Hause
Lädt Ihr Mitarbeiter seinen Firmenwagen zu Hause, erstatten Sie ihm als Arbeitgeber diesen Strom. Seit 2025 legt der Fiskus fest, wie viel Sie dafür steuerfrei zahlen dürfen: einen festen Betrag pro kWh, der sich jedes Quartal ändert und je Region unterschiedlich ist, den CREG-Tarif. Dieser Artikel erklärt, woher dieser Tarif kommt, wie er berechnet wird, was Sie als Arbeitgeber wählen müssen und was Wattify automatisch für Sie regelt.
Was ist der CREG-Tarif?
Die CREG (Kommission für Elektrizitäts- und Gasregulierung) ist die föderale Energieregulierungsbehörde. Sie veröffentlicht jeden Monat, etwa zur Monatsmitte, den durchschnittlichen kommerziellen All-in-Strompreis, den ein Haushalt zahlt: die Energie selbst, die Netztarife für Übertragung und Verteilung, die Abgaben und die Mehrwertsteuer von 6 %. Diese Zahl gibt es getrennt für Flandern, Brüssel und Wallonien und geht von einem Haushalt mit digitalem Zähler und einem Elektroauto aus, der 8 000 kWh pro Jahr verbraucht.
Es ist ein Durchschnitt aller kommerziellen Verträge auf dem Markt. Ihr Mitarbeiter kann einen günstigeren oder teureren Vertrag haben; der CREG-Tarif ist als faire, kostendeckende Grundlage gedacht, über die niemand verhandeln muss. Deshalb verwendet der Fiskus ihn als Referenz für die Erstattung des Ladens zu Hause, und deshalb hat Wattify ihn als Tarif für split-billing eingebaut.
Warum ein fester Tarif? Die steuerlichen Regeln seit 2025
Mit dem Rundschreiben 2024/C/77 vom 6. Dezember 2024 hat der FÖD Finanzen (die belgische Finanzverwaltung) festgelegt, wie ein Arbeitgeber den Strom für das Laden eines Firmenwagens zu Hause erstatten darf, ohne dass dies als Lohn besteuert wird. Die Bedingungen:
- Es handelt sich um einen elektrischen oder Plug-in-Hybrid-Firmenwagen, der dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird.
- Die Ladestation zu Hause verfügt über ein Kommunikationssystem, das den Verbrauch des Firmenwagens getrennt misst und an den Arbeitgeber übermittelt. Das kann direkt geschehen oder über einen Ladestationsbetreiber wie Wattify. Eine gewöhnliche Steckdose oder eine Schätzung genügt nicht.
- Der Energievertrag läuft auf den Namen des Mitarbeiters, der die Energierechnung selbst bezahlt.
- Die Erstattung ist in der Car Policy des Unternehmens festgehalten.
- Für Ladestationen, die ab 2025 installiert werden: Die kWh-Messung ist auf 2 % genau oder erfüllt die Genauigkeitsklasse B. Die Ladestationen, die Wattify anbindet, erfüllen diese Anforderung.
Erfüllen Sie diese Bedingungen, dürfen Sie, statt die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, eine Pauschale verwenden: den CREG-Tarif des Quartals. Das ist ein Höchstbetrag. Erstatten Sie mehr als den veröffentlichten Tarif, ist die Differenz ein steuerpflichtiger Vorteil jeglicher Art für Ihren Mitarbeiter, mit Sozialabgaben und Steuern als Folge. Erstatten Sie weniger, gibt es steuerlich kein Problem, aber Ihr Mitarbeiter trägt die Differenz selbst.
Die Regelung galt zunächst für 2025 und wird seitdem quartalsweise verlängert: Der FÖD Finanzen veröffentlicht jedes Quartal ein Addendum mit dem neuen Höchstbetrag. Wattify ist kein Steuerberater; legen Sie die Regeln für Ihr Unternehmen immer Ihrem Sozialsekretariat oder Buchhalter vor.
Wie wird der Quartalstarif berechnet?
Die Pauschale für ein Quartal ist der Durchschnitt von drei CREG-Monatspreisen, mit zwei Monaten Verzögerung, damit die Zahlen sicher veröffentlicht sind:
| Quartal | Durchschnitt der Monate |
|---|---|
| Q1 (Januar bis März) | August, September und Oktober des Vorjahres |
| Q2 (April bis Juni) | November, Dezember und Januar |
| Q3 (Juli bis September) | Februar, März und April |
| Q4 (Oktober bis Dezember) | Mai, Juni und Juli |
So sieht das aus, in Eurocent pro kWh und inklusive Mehrwertsteuer, wie von der CREG veröffentlicht:
| Quartal | Flandern | Brüssel | Wallonien |
|---|---|---|---|
| Q1 2025 | 28,22 | 32,94 | 32,56 |
| Q2 2025 | 31,94 | 35,85 | 36,18 |
| Q3 2025 | 34,56 | 37,87 | 38,43 |
| Q4 2025 | 30,70 | 33,56 | 34,57 |
| Q1 2026 | 31,32 | 34,26 | 35,23 |
| Q2 2026 | 31,91 | 35,55 | 36,36 |
| Q3 2026 | 32,22 | 37,19 | 37,83 |
| Q4 2026 | 32,25 | 36,88 | 37,79 |
Die aktuellen und künftigen Tarife finden Sie immer auf der Seite CREG-Tarif für die Erstattung des Ladens von Firmenwagen zu Hause der CREG. Sie müssen sie nicht selbst übernehmen: Wattify liest sie ein und wendet sie an.
Regionaler oder föderaler Tarif?
Das Rundschreiben lässt Sie als Arbeitgeber zwischen zwei Arten wählen, die Pauschale anzuwenden:
- Regional: Jeder Mitarbeiter erhält den Tarif der Region, in der er wohnt. Wattify bestimmt die Region anhand der Adresse des Ladestandorts, also der Privatadresse Ihres Mitarbeiters. Das ist die Standardeinstellung.
- Föderal: ein Tarif für alle Ihre Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Wohnort. Der Fiskus erlaubt das unter der Bedingung, dass Sie den niedrigsten der drei regionalen Tarife nehmen. In der Praxis ist das der flämische.
Die Wahl gilt für ein volles Kalenderjahr und für alle Ihre Mitarbeiter zusammen. Wählen Sie nichts, gilt der regionale Tarif. Halten Sie Ihre Wahl in der Car Policy fest, damit sie auch auf dem Papier mit dem übereinstimmt, was Wattify auszahlt.
Was macht Wattify mit dem CREG-Tarif?
An einem Ladestandort mit dem Abonnement Ladestation zu Hause beim Mitarbeiter (split-billing) ist der CREG-Tarif immer aktiv. Wattify liest die Monatspreise der CREG ein, berechnet den Quartalstarif pro Region und wendet ihn auf jeden Ladevorgang des Firmenwagens an:
- Jeder Ladevorgang an der Ladestation zu Hause wird zum CREG-Tarif der Region und des Quartals bewertet, in dem er stattfand.
- Einmal pro Monat erhalten Sie als Arbeitgeber eine Rechnung für alle Ladevorgänge Ihrer Mitarbeiter zusammen: die kWh zum CREG-Tarif, plus den Aufschlag von Wattify von 0,02 Euro pro kWh und das Abonnement.
- Sobald diese Rechnung bezahlt ist, zahlt Wattify Ihren Mitarbeiter mit einer Rückerstattungsnote zum CREG-Tarif aus, zu 0 % Mehrwertsteuer, auf die IBAN in seinem Profil. Es ist eine Erstattung seines eigenen Stroms, kein Verkauf.
- Am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober wechselt der Tarif automatisch auf das neue Quartal. Sie müssen nichts tun.
Der aktuell geltende Tarif steht auf Ihrem Dashboard oben in der Verbrauchsübersicht. Klicken Sie darauf, und Sie sehen pro Region die drei Monate, aus denen er berechnet wurde, sowie den Quartalsdurchschnitt.

Den CREG-Tarif am Ladestandort Ihres Mitarbeiters einstellen
- Gehen Sie im linken Menü zu Ladestandorte und öffnen Sie den Ladestandort Ihres Mitarbeiters.
- Öffnen Sie die Registerkarte Preisgestaltung.
- Wählen Sie unter CREG-Tarif bei Tarif die Option Regionaler CREG-Satz oder CREG-Bundestarif. Das Feld KWh-Zulage darunter zeigt den daraus folgenden Preis; den können Sie bei diesem Abonnement nicht selbst anpassen.
- Klicken Sie rechts oben auf Änderungen speichern.

Die Option Aus, bei der Sie selbst einen kWh-Preis eingeben, gibt es nur für das Abonnement Öffentlich. Bei einer Ladestation zu Hause bei einem Mitarbeiter würde ein eigener Preis die steuerliche Regelung aushebeln, deshalb erhalten Sie diese Option dort nicht.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich etwas tun, wenn das Quartal wechselt?
Nein. Wattify wendet den neuen Tarif automatisch auf die Ladevorgänge ab dem ersten Tag des Quartals an. Die Rechnung dieses Monats verwendet den neuen Tarif.
Warum steht auf der Rechnung ein anderer Betrag als der CREG-Tarif?
Auf der Rechnung des Arbeitgebers kommt zum CREG-Tarif der Aufschlag von Wattify von 0,02 Euro pro kWh hinzu, plus das Abonnement des Ladestandorts. Ihr Mitarbeiter erhält exakt den CREG-Tarif pro kWh ausgezahlt.
Gilt das auch für einen Plug-in-Hybrid?
Ja, das Rundschreiben gilt für elektrische und Plug-in-Hybrid-Firmenwagen. Der Verbrauch des Wagens muss allerdings getrennt gemessen werden, was eine angebundene Ladestation tut.
Mein Mitarbeiter hat Solarpaneele oder einen sehr günstigen Vertrag. Darf ich dann weniger erstatten?
Ja, der CREG-Tarif ist ein Höchstbetrag. Standardmäßig zahlt Wattify den CREG-Tarif aus; wünschen Sie eine andere Regelung, schreiben Sie an support@wattify.be.
Wo finde ich die offiziellen Zahlen?
Bei der CREG, die die Tabelle jedes Quartal aktualisiert, und im Rundschreiben 2024/C/77 mit seinen Addenda auf der Website des FÖD Finanzen.
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